Ab dem 31. August 2020 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach nur noch lizenzierte Immobilienagenturen (wie unsere Agentur) Immobilien in der Türkei vermieten und verkaufen dürfen.

Wer Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien in der Türkei aufgibt (auch im Internet), sei es als Hausbesitzer, Freund, Bekannter, Eltern oder auf Wunsch einer anderen Person, dem droht eine Geldstrafe von 25.000 türkischen Lira (ca. 3.000 €).

Um nun eine Wohnung in der Türkei (sowie ein Büro, ein Geschäft oder ein Grundstück) zu verkaufen oder zu vermieten, muss der Eigentümer persönlich Hilfe bei lizenzierten Agenturen beantragen, die über eine Sondergenehmigung verfügen, die für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt wird.