Die Türkei hat die Verpflichtung zur Bereitstellung eines PCR-Tests bei der Einreise geimpfter Russen ab dem 1. Juni aufgehoben. Gleichzeitig reicht es für ungeimpfte Touristen aus, eine Bescheinigung über das Bestehen eines Expresstests für Antigene vorzulegen. Touristen der Russischen Föderation, die mindestens 14 Tage vor der Abreise beide Dosen des Impfstoffs erhalten haben, sind von der Notwendigkeit befreit, eine Bescheinigung mit einem negativen PCR-Testergebnis vorzulegen. Es wurde festgestellt, dass das russische Medikament Sputnik V vom türkischen Gesundheitsministerium genehmigt wurde, akzeptiert wird und als Grundlage für einen Besuch des Landes ohne PCR-Test gilt.